Neue CentralNIC Domain - .hu.net
Ab sofort verfügbar:
- Reseller: 46.89* (netto: 39.40) USD pro Domain/Jahr
- Premium: 44.63* (netto: 37.50) USD pro Domain/Jahr
- Platinum: 40.58* (netto: 34.10) USD pro Domain/Jahr
IDN.JP Domains reduziert
Ab 01. Dezember 2012 bieten wir IDN.JP Domains zu folgenden Preisen an:
- Reseller: Von 5,033.70* (netto: 4,230.00) JPY auf 3,843.70* (netto: 3,230.00) JPY pro Domain/Jahr
- Premium: Von 4,498.20* (netto: 3,780.00) JPY auf 3,308.20* (netto: 2,780.00) JPY pro Domain/Jahr
- Platinum: Von 4,034.10* (netto: 3,390.00) JPY auf 2,844.10* (netto: 2,390.00) JPY pro Domain/Jahr
.PT Domains reduziert
Ab 01. Dezember 2012 bieten wir .PT Domains zu folgenden Preisen an:
- Reseller: Von 29.16* (netto: 24.50) EUR auf 24.04* (netto: 20.20) EUR pro Domain/Jahr
- Premium: Von 28.32* (netto: 23.80) EUR auf 22.97* (netto: 19.30) EUR pro Domain/Jahr
- Platinum: Von 27.25* (netto: 22.90) EUR auf 21.60* (netto: 18.15) EUR pro Domain/Jahr
.WS Domains - Preis-Erhöhung
Das .WS Zentralregister erhöht zum 01. Januar 2013 seine Preise. Demzufolge ändern sich auch die HEXONET Preise ab 2013.
- Reseller: Von ursprünglich 18.09* (net: 15.20) USD auf 20.11* (netto: 16.90) USD pro Domain/Jahr
- Premium: Von ursprünglich 15.95* (net: 13.40) USD auf 17.97* (netto: 15.10) USD pro Domain/Jahr
- Platinum: Von ursprünglich 14.16* (net: 11.90) USD auf 16.42* (netto: 13.80) USD pro Domain/Jahr
.EU - Änderungen beim Transfer und Inhaberwechsel; Authorization Code Verwendung - API ÄNDERUNGEN
Ab sofort ist die Änderung eines Inhabers einer .EU Domain kostenlos. Ab dem 5. Dezember 2012, 10:00 UTC kann das normale ModifyDomain Kommando zur Änderung eines Inhabers verwendet werden. Das bisherige TradeDomain Kommando wird bei .EU Domains nicht länger unterstützt.
Wie bereits in unserem letzten Newsletter angekündigt, hat die EURid eine neue Transfer-Prozedur eingeführt. Diese neue Transfer-Prozedur ist seit dem 21. November 2012 in Kraft. Alle .EU Domains sind generell GESPERRT. Die EURid erlaubt keine individuellen Auth-Codes. Jedesmal wenn Sie eine .EU Domain ENTSPERREN, werden wir bei der EURid einen Auth-Code anfordern, welcher von der EURid erstellt wird und 40 Tage lang gültig ist. Sollten Sie Ihre .EU Domain nicht innerhalb der 40 Tage transferieren, so wird der Auth-Code ungültig und die Domain wird erneut für einen Transfer gesperrt. Um also einen gültigen Auth-Code zu bekommen, müssen Sie Ihre .EU Domain entsperren.
2-Character .TC Premium Domains - KEINE "PREMIUM" DOMAINS MEHR
Bei AdamsNames (dem Zentralregister für .GD, .VG und .TC) gab es einige organisatorische Veränderungen. Eine dieser Änderungen betrifft die 1- und 2-Zeichen Domains, den sogenannten "PREMIUM" Domains. Aus dieser Umstrukturierung resultierte ein höherer Preis für diese Domains.
Kurze Zeit später, nach dieser Ankündigung, hat sich AdamsNames dazu entschieden, nur noch die 1-Zeichen Domains als "PREMIUM" Domains zu deklarieren und die 2-Zeichen Domains als reguläre Mehrzeichen-Domains zu behandeln. Sofort nach Erhalt dieser Information, hat HEXONET die Preise für die 2-Zeichen Domains wieder auf die normale Preisstruktur angepasst.
Wir entschuldigen uns für entstandene Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den 2-Zeichen .TC Domains und weisen darauf hin, dass die HEXONET nur nach den Richtlinien des Zentralregisters AdamNames gehandelt hat und keinerlei Einfluss auf dieses Vorgehen hatte.
Neuregistrierungen für .TC Domains starten am 4. Dezember 2012
Ab dem 4. Dezember 2012 wird es wieder möglich sein, neue .TC Domains zu registrieren.
.CO Reseller Tools
Im Marketing Bereich des Control Panels finden Sie verschiedene Marketing-Vorlagen und Grafiken bzgl. .CO. Sie finden diese unter: "Sonstiges --> Marketing Center". Sie können dieses Material für Ihre eigenen Werbekampagnen nutzen.
Änderungen bei .CO.ZA Transfers & Restores
Ab dem 4. Dezember 2012 wird das offizielle Zentralregister für .ZA, die Transfer-Prozedur für .CO.ZA Domains ändern. Ab 4. Dezember 2012 werden Transfers zwischen Registraren kostenlos sein und die Restlaufzeit der Domains bleibt erhalten. Zusätzlich wird das Zentralregister ab diesem Datum, Restores für .CO.ZA Domains zulassen. Die Restore-Gebühren in allen Resellerklassen belaufen sich auf 476.00 (netto: 400.00) ZAR und beinhalten die Restore-Gebühr, sowie eine Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Gastbeitrag kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden
Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig die Bilder nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirkung der vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.
Was ist passiert?
Der Betreiber eines Internetportals verwendete ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Lichtbild auf seiner Webseite. Als der Rechteinhaber darauf aufmerksam wurde, mahnte er den Betreiber der Internetseite ab und forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betreiber unterzeichnete zwar die Unterlassungserklärung; trotzdem war das Bild kurze Zeit nach Unterzeichnung immer noch abrufbar, woraufhin der Rechteinhaber Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verlangte. Der Abgemahnte war jedoch der Ansicht, dass es ausreiche, lediglich die Links zu den Lichtbildern von seiner Webseite zu entfernen.
Entscheidung des Gerichts
Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 12.09.2012 (Az.: 6 U 58/11), dass es nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht ausreicht, nur die Links auf die abgemahnten Bilder von der Webseite zu löschen. Vielmehr ist der Betroffene verpflichtet, die Bilder komplett von allen Servern zu löschen, weil sie noch über Suchmaschinen auffindbar oder durch direkte Eingabe der Bild-URL aufrufbar sind.
Ausreichend für ein öffentliches Zugänglichmachen ist nach der Entscheidung eine abstrakte Erreichbarkeit der Bilder durch Eingabe der direkten URL. Dies wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine komplexe URL zur Bilddatei führt. War das Bild nämlich erst einmal auf einer Webseite zugänglich, haben Dritte die Möglichkeit, das Lichtbild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufzurufen, beispielsweise wenn sie die direkte URL lokal abgespeichert haben oder wenn sie das Bild über eine Suchmaschine aufsuchen. Es kann dem sich durch die Unterlassungserklärung Verpflichtenden dabei auch zugemutet werden, bis zu 30 Server nach der streitigen Bilddatei zu durchsuchen, so die Richter.
Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie unter: http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/20-11-2012-artikel-zugaenglichmachung-lichtbild-nach-abgabe-ue.html
Das Urteil im Volltext finden Sie unter: http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/2012-09-12-olg-karlsruhe-6-u-58-11.html
kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
www.kanzlei.biz Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz